Beurlaubung

Wichtige Gründe, bei deren Vorliegen eine Schülerin oder einen Schüler beurlauben kann, sofern wichtige schulische Gründe dem nicht entgegenstehen, sind insbesondere: Persönliche Anlässe (z.B. Erstkommunion und Konfirmation und vergleichbare Riten

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Fahrradnutzung

Aus Sicht der Schule sind die Kinder frühestens dann als verkehrsfähig zu betrachten, wenn sie im 4. Schuljahr nach dem Verkehrsunterricht die Radfahrprüfung in Theorie und Praxis abgelegt haben. Bei

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Unsere Schulregeln

Wir wollen in der Schule gemeinsam lernen und uns wohlfühlen. Deshalb halten wir uns an unsere Schulregeln und übernehmen Verantwortung für unser Handeln. A: So gehen wir miteinander um: Ich

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